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dc.contributor.authorSchulmann, Beke-
dc.contributor.otherHufeld, Ulrich-
dc.date.accessioned2020-08-20T07:42:54Z-
dc.date.available2020-08-20T07:42:54Z-
dc.date.issued2016-
dc.identifier.citationQuelle: NDR.de Stand: 17.03.2016 13:51 Uhr - Lesezeit: ca. 3 Min.-
dc.description.abstractNatürlich, die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht für jeden Bürger. Auch für jene, die sagen, die Erde sei eine Scheibe. Oder jene, die sagen, jeder Ausländer sei kriminell. Dass beide Aussagen falsch sind, steht fest. Trotzdem könnten wir sie nicht verbieten, sagt Ulrich Hufeld, Professor für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg. Die wichtigsten Grenzen der Meinungsfreiheit werden im Strafrecht gezogen, wie er betont: "Sie dürfen sich nicht der Volksverhetzung schuldig machen, Sie dürfen andere nicht beleidigen. Aber das sind äußerste Grenzen. Das Strafrecht ist ein äußerstes Mittel der Hoheitsgewalt und sollte nur in Grenzfällen eingesetzt werden. Die Normalität der Meinungsfreiheit besteht darin, dass man auch schlecht begründete Meinungen, absurde Meinungen, Gemeinheiten des anderen akzeptieren muss."-
dc.description.sponsorshipÖffentliches Recht und Steuerrecht-
dc.language.isoger-
dc.titleWie weit darf Meinungsfreiheit gehen?-
dc.typeOther-
dc.identifier.urlhttp://www.ndr.de/kultur/Wie-weit-darf-Meinungsfreiheit-gehen,meinungsfreiheit120.html-
local.submission.typeonly-metadata-
hsu.opac.importopac-2016-
hsu.identifier.ppn869874101-
item.grantfulltextnone-
item.languageiso639-1de-
item.fulltext_sNo Fulltext-
item.openairetypeOther-
item.fulltextNo Fulltext-
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