Bildungszeit für alle? Gedanken zur Bildungsfreistellung: Für Adolf Brock zum 85. Geburtstag am 24. August 2017. Er hat sich in den 1970er Jahren für die Einführung des Bildungsurlaubsgesetzes im Land Bremen stark gemacht
Translated title
Paid educational leave for all? Thoughts on educational leave.
Publication date
2017
Document type
Research article
Author
Other contributor
Brock, Adolf
Organisational unit
Part of the university bibliography
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DDC Class
370 Bildung und Erziehung
Keyword
Bildungsurlaub
Weiterbildung
Erwachsenenbildung
Paid educational leave
Adult education
Further education
Educational law
Abstract
Der Beitrag diskutiert Fragen der bezahlten Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bildungsfreistellung, auch bekannt unter den Begriffen Bildungsurlaub oder Bildungszeit, ist in 14 von 16 Bundesländern gesetzlich geregelt. Seit in den 1970er Jahren die ersten Gesetze in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verabschiedet wurden, prägen kontroverse Auffassungen zu diesem Recht auf Bildung die Debatten zwischen den verschiedenen Akteuren. Während sich Repräsentanten der Erwachsenenbildung, der Gewerkschaften, der Kirchen und anderer zivilgesellschaftlicher Gruppen für die Einführung von Bildungsurlaub einsetzten, wandten sich die Arbeitgebervereinigungen mehrheitlich dagegen, während die Regierungen eher zögerlich agierten. Die Befürworter einer gesetzlichen Regelung zur Bildungsfreistellung in den 1970er Jahren führten als Argument v.a. den Aspekt der Chancengleichheit für bildungsbenachteiligte oder bildungsferne Zielgruppen an. Die Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an Weiterbildung – sowohl an politischer als auch an beruflicher – war zu dieser Zeit noch stärker als heute von Schicht- oder Milieuzugehörigkeit geprägt. Die Entwicklung der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und die Partizipation möglichst vielfältiger Bevölkerungsgruppen war eine weitere Forderung, mit der für den Besuch politischer Bildungsveranstaltungen Freistellungen begründet wurden. Ziel waren Emanzipation und Mündigkeit, die Entwicklung von Urteilsfähigkeit und Kritikfähigkeit der Lernenden. So sollten sie fähig werden, die bestehende Gesellschaft der Kritik zu unterziehen und sie zu verändern. Die Gegner der Bildungsfreistellungsgesetze wandten sich v.a. gegen diesen Anspruch. Sie erachteten es als Zumutung, politische Bildung zu unterstützen – sie wurde als Privatsache gewertet und gleichzeitig in ihrer kritischen Ausprägung als Gefahr. Als weiteres Argument gegen die Bildungsfreistellung wurden die zu erwartenden Kosten angeführt. Die Kontroversen waren hart und lang andauernd und wurden erst 1987 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geklärt. Es erklärte Bildungsfreistellung auch für politische und allgemeine Bildung im Sinne des Allgemeinwohls für rechtens und stufte die daraus entstehenden Kosten für die Arbeitgeber nach den bisherigen Erfahrungen der Inanspruchnahme als zumutbar und gerechtfertigt ein. Vor diesem ausführlicher dargestellten historischen Hintergrund beschäftigt sich der Beitrag im zweiten Teil mit den Grundlagen und Implikationen des Bildungszeitgesetzes, das in Baden-Württemberg vor zwei Jahren in Kraft getreten ist. Abschließend wird diskutiert, welche Vorteile die Teilnahme an Bildungsfreistellung heute für die verschiedenen Akteure – Teilnehmende, Weiterbildungssystem, zivilgesellschaftliche Organisationen, Arbeitgeber und die Gesellschaft als Ganze – hat. Wenn man anerkennt, dass Bildungsfreistellung zur „Initialzündung“ für eine intensivere Bildungsbeteiligung wird, liegen die Vorteile auf der Hand: Eine Gesellschaft, die sich als Wissensgesellschaft versteht, die Lösungen für die Folgen des demographischen Wandels finden muss, die als Migrationsgesellschaft Integration und Inklusion unterstützen muss, um nur einige virulente Aspekte zu benennen, kann langfristig nur von einem höheren Bildungsniveau und der gesellschaftlichen Partizipation aller profitieren. Hierzu kann Bildungsfreistellung beitragen.
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