Betonmehrverbräuche bei suspensionsgestützten Bohrpfählen: Unklarheiten „tatsächlich erforderlicher Mengen“
Publication date
2026-07-07
Secondary publication date
2026-07-14
Document type
Konferenzbeitrag
Author
Organisational unit
Original publication DOI
Conference
35. BBB-Assistent*innen-Treffen ; Stuttgart ; 8.–10. Juli 2026
Publisher
Institut für Baubetriebslehre, Universität Stuttgart
Book title
Tagungsband 35. BBB-Assistent*innen-Treffen : 8. bis 10. Juli 2026 : Fachkongress der wissenschaftlichen Assistent*innen der Bereiche Baubetrieb, Bauwirtschaft und Baumanagement
First page
174
Last page
187
Peer-reviewed
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Part of the university bibliography
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Language
German
DDC Class
620 Ingenieurwissenschaften
Keyword
Spezialtiefbau
Betonmehrverbrauch
tatsächlich erforderliche Kosten
§ 650c BGB
Abstract
Bei der Herstellung von Großbohrpfählen übersteigt die tatsächlich eingebaute Betonmenge regelmäßig das theoretische Pfahlvolumen. Dieser Betonmehrverbrauch ist nicht selten Gegenstand einer vergütungsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN). Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Betonteilmengen als herstellungsbedingt vom AN einzukalkulieren sind und welche als baugrundbedingte Mehrmengen einen gesonderten Vergütungsanspruch auslösen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Fragestellung aus baubetrieblicher Perspektive.
Zunächst werden die technischen Ursachen von Betonmehrverbräuchen systematisiert – Profilaufweitungen durch den Baugrund, verfahrensbedingte Anteile (Kappbeton, Ringraumbeton) – und in den einschlägigen normativen Rahmen eingeordnet. Anschließend wird der Begriff der tatsächlich erforderlichen Kosten gemäß § 650c BGB auf die Problemstellung übertragen. Anhand eines Beispiels, bei dem AG-seitige und AN-seitige Stellungnahmen ein gegenläufiges Verständnis vertraglicher Nebenleistungsgrenzen vertreten, werden die Mehrverbräuche kategorisiert und vor dem Hintergrund einer tatsächlich erforderlichen Mehrvergütung kritisch bewertet.
Die Untersuchung zeigt, dass das zumeist in Bauverträgen vereinbarte deutsche Normenwerk trotz vermeintlich konkreter Grenzen für Betonmehrverbräuche im Sinne von Nebenleistungen und besonderen Leistungen ein erhebliches Auslegungspotenzial aufweist – nicht zuletzt infolge der besonderen Darlegungserfordernisse des neuen Bauvertragsrechts. Eine differenzierte vertragliche Vereinbarung, die herstellungsbedingte und baugrundbedingte Mehrmengen klar abgrenzt, sowie eine stichhaltige Dokumentation der Betonverbräuche wären erforderlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Vergütung auf eine nachvollziehbare Grundlage zu stellen.
Zunächst werden die technischen Ursachen von Betonmehrverbräuchen systematisiert – Profilaufweitungen durch den Baugrund, verfahrensbedingte Anteile (Kappbeton, Ringraumbeton) – und in den einschlägigen normativen Rahmen eingeordnet. Anschließend wird der Begriff der tatsächlich erforderlichen Kosten gemäß § 650c BGB auf die Problemstellung übertragen. Anhand eines Beispiels, bei dem AG-seitige und AN-seitige Stellungnahmen ein gegenläufiges Verständnis vertraglicher Nebenleistungsgrenzen vertreten, werden die Mehrverbräuche kategorisiert und vor dem Hintergrund einer tatsächlich erforderlichen Mehrvergütung kritisch bewertet.
Die Untersuchung zeigt, dass das zumeist in Bauverträgen vereinbarte deutsche Normenwerk trotz vermeintlich konkreter Grenzen für Betonmehrverbräuche im Sinne von Nebenleistungen und besonderen Leistungen ein erhebliches Auslegungspotenzial aufweist – nicht zuletzt infolge der besonderen Darlegungserfordernisse des neuen Bauvertragsrechts. Eine differenzierte vertragliche Vereinbarung, die herstellungsbedingte und baugrundbedingte Mehrmengen klar abgrenzt, sowie eine stichhaltige Dokumentation der Betonverbräuche wären erforderlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Vergütung auf eine nachvollziehbare Grundlage zu stellen.
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