Geschlechtsidentität und Verfassungsrecht
Das Grundrecht auf Finden und Anerkennung der geschlechtlichen Identität, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Dritten Option“ und ihre Folgefragen
Publication date
2022-01-01
Document type
Konferenzbeitrag
Author
Organisational unit
Justus-Liebig-Universität Gießen
Conference
Tagung „Justitia gesucht (m/w/d) – Vor welche Herausforderungen stellt das Thema ‚Geschlecht‘ das Recht?“ ; Magdeburg ; 22.–25. Oktober 2020
Publisher
Springer
Book title
Geschlechterfragen im Recht
First page
129
Last page
150
Part of the university bibliography
Nein
Language
German
Description
Die Geschlechtsidentität von Personen steht in Deutschland unter dem Schutz der Verfassung. Geschützt ist das Recht, die eigene geschlechtliche Identität zu finden und in dieser anerkannt zu werden. Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität sind verfassungsrechtlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss zur sogenannten Dritten Option im Herbst 2017 klargestellt, dass sich der grundrechtliche Schutz und das Diskriminierungsverbot nicht auf Personen beschränken, die sich als männlich oder weiblich begreifen, sondern auch nicht-binäre Personen erfassen. Das Gericht stufte damit das Personenstandsrecht, das für den Geschlechtseintrag im Geburtenregister bis dahin keine Option bereithielt, um das Geschlecht nicht-binärer Personen einzutragen, als verfassungswidrig ein und forderte den Gesetzgeber zur Neuregelung auf. Diese erfolgte Ende 2018 durch die Aufnahme einer „dritten Option“, nämlich des Geschlechtseintrags „divers“, in das Personenstandsrecht. Damit hielt der Gesetzgeber die gerichtliche Frist zur Neuregelung ein. Er beschränkte sich aber auch auf eine Minimallösung, die bald Folgefragen aufwerfen sollte und neue verfassungsrechtliche Probleme mit sich brachte. Diese könnte der Gesetzgeber leicht beseitigen und darüber hinaus die Rechtsprechung zur Geschlechtsidentität zum Anlass nehmen, um weitere Diskriminierungspotenziale im einfachen Recht zu minimieren. Der Beitrag skizziert zunächst die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Geschlechtsidentität in den Entscheidungen zu Transgeschlechtlichkeit und zur „Dritten Option“ und zeigt sodann Reformbedarfe im Personenstandsrecht auf, insbesondere hinsichtlich des Personenstandsgesetzes (PStG) und des Transsexuellengesetzes (TSG). Abschließend werden weitere Ansatzpunkte für eine diskriminierungsfreie Gestaltung des einfachen Rechts und der Verwaltungspraxis aufgezeigt.
Version
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