Steht der Nachweis tatsächlich erforderlicher Kosten im Widerspruch zur Kalkulationsfreiheit? – Eine baubetriebliche Einordnung
Publication date
2025-07-22
Secondary publication date
2025-10-28
Document type
Konferenzbeitrag
Author
Organisational unit
Original publication DOI
Conference
34. BBB Assistent*innen-Tagung 2025 ; Berlin ; 2.–4. Juli 2025
Publisher
Technische Universität Berlin
Book title
Tagungsband 34. BBB Assistent*innen-Tagung 2025 Berlin
First page
296
Last page
307
Peer-reviewed
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Part of the university bibliography
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Language
German
DDC Class
620 Ingenieurwissenschaften
Keyword
tatsächlich erforderliche Kosten
Leistungsmodifikationen
§ 650c BGB
Kalkulation
Abstract
Bei der Realisierung von Bauprojekten werden Bauleistungen selten in vollem Umfang genauso ausgeführt, wie sie ursprünglich geplant, ausgeschrieben und gar vertraglich vereinbart wurden. Folglich ist die Abwicklung von Bauverträgen gekennzeichnet durch Leistungsmodifikationen (und Leistungsstörungen) wie auch die Durchsetzung von Gestaltungs- bzw. Eingriffsrechten der Vertragspartner – besonders durch den Auftraggeber (AG). Hieraus resultierende Auswirkungen auf die Kosten etwaig betroffener Bauleistungen veranlassen den Auftragnehmer (AN) regel-mäßig zu Nachtragsforderungen. Die konsensuale Herbeiführung einer Vergütung für geänderte und/oder zusätzliche Leistungen kann durchaus langwierig und von hohem Konfliktpotential gekennzeichnet sein. Seit Inkrafttreten des Gesetztes zur Reform des „neuen“ Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 hat sich dieser Umstand nicht zwingend verbessert. Vielmehr wurde durch § 650c BGB die Berechnungsmethodik für Mehrvergütungsansprüche grundlegend verändert. Resultierend aus einem uneinheitlichen Begriffsverständnis von „tatsächlich erforderlichen Kosten“ und „angemessenen Zuschlägen“ sehen sich die Vertragsparteien mit vermeintlich ausufernden (An-)Forderungen zur Nachtragsvergütung und -dokumentation konfrontiert. Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus baubetrieblicher Sicht spannende Fragestellungen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und die derzeit noch wenigen Vorgaben in der Rechtsprechung zum Umgang mit tatsächlich erforderlichen Kosten. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob den hieraus abzuleitenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen überhaupt in praktikabler bzw. zumutbarer Weise nachgekommen werden kann.
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