Messingschlager, Stefan
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- PublicationMetadata onlyDie Krux mit der Expertise: „Expert:innen“ im 20. Jahrhundert zwischen Wissen(schaft), öffentlichem Diskurs und Politik(Clio-online - Historisches Fachinformationssystem e.V., 2024-10-21)
; Schröck, Paul - PublicationMetadata onlyDie offene Verfassung. Das Grundgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nach 75 JahrenDas 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes wird gegenwärtig mit zahlreichen Feiern begangen. Während staatliche Festakte und politische Bildungsveranstaltungen dabei vor allem eine Erfolgsgeschichte würdigen und die deutsche Verfassung zum Garanten für die politische Stabilität der Bundesrepublik erheben, interessiert sich die historische Forschung eher für die Kontingenz und Offenheit der Entwicklung. Eine Reihe jüngerer Forschungsarbeiten, die sich mit Beständigkeit und Wandel der bundesdeutschen Verfassungsordnung aus rechtshistorischer Perspektive befassten, wurden bei einem Workshop an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg vorgestellt. Wie MARCUS M. PAYK (Hamburg) in seiner Einleitung betonte, stellt die Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz immer noch eine Leerstelle in der deutschen Geschichtswissenschaft dar. Nicht die Normativität, sondern die Historizität der deutschen Verfassung sollte daher im Fokus des Workshops stehen. Das Plädoyer für eine konsequente Historisierung des Grundgesetzes unterstrich auch FRIEDER GÜNTHER (München/Berlin). Im Sinne des Workshopthemas der „offenen Verfassung“ hob er zu Beginn hervor, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Grundgesetz keineswegs vorgezeichnet oder in einzelnen Entscheidungen zwingend gewesen sei, sondern in ihrem Resultat vielmehr von einer Vielzahl gesellschaftspolitischer Faktoren wie Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen abhängig gewesen wäre. MEIK WOYKE (Hamburg) schlug hiernach einen Bogen zum Spannungsverhältnis von Verfassungswirklichkeit und Verfassungsanspruch. Bundeskanzler Helmut Schmidt habe anlässlich des 30. Verfassungsjubiläums im Jahr 1979 festgestellt, dass das Grundgesetz lediglich Fundament und Gerüst sei. Es ermögliche „Selbstverwirklichung in Freiheit“, könne aber Glück nicht garantieren. Mit dem Grundgesetz habe die Demokratie in Deutschland zwar Wurzeln schlagen können, so Woyke, jedoch erfordere eine lebendige Demokratie immer auch Streit und den Willen zu Kompromiss und Anpassung. In seinen Schlussbemerkungen resümierte MARCUS M. PAYK, dass die Offenheit des Grundgesetzes durch die Verfassungsgeber bewusst angelegt worden sei, weshalb sich die Verfassung als hinreichend flexibel und integrationsstark erwiesen habe, um auch unerwarteten politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Zugleich schlug er vor, auch gegenläufige Tendenzen der Schließung und Einengung verfassungsrechtlicher Optionen, etwa durch eine sich immer weiter verfeinernde Rechtsprechung oder durch die fortschreitende Konstitutionalisierung der Rechtsordnung, nicht aus dem Blick zu verlieren. Eine solche normative Verdichtung bilde gewissermaßen ein Gegenstück zur „offenen Verfassung“. Daneben betonte Payk die Notwendigkeit, historische Fragen zum Grundgesetz nicht allein im Rahmen einer Verfassungsgeschichte zu bearbeiten, sondern die Bedeutung verfassungsrechtlicher Bezüge etwa in einer Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Kulturgeschichte stärker als bisher herauszuarbeiten. Insgesamt belegte der Workshop eindrucksvoll, wie produktiv der Austausch von Juristen und Historikern ausfallen kann. Dass gleichzeitig zahlreiche Themenfelder unterbelichtet bleiben mussten, darunter etwa die popkulturelle Aneignung des Grundgesetzes oder seine internationale Rezeption, spiegelt eine in Teilen disparate und heterogene Forschungslandschaft wider. Der Workshop regte gleichwohl dazu an, sich der Geschichte des Grundgesetzes stärker als bisher auf interdisziplinäre Weise anzunähern.