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    Open Access
    Ansprüche gem. § 650c BGB: Baubetrieblicher Nachweis von Tatsächlichkeit und Angemessenheit
    (Werner Verlag, 2025-10-15) ;
    Nachträge gehören zum Tagesgeschäft auf Baustellen. Obwohl die Herleitung resultierender Vergütungsansprüche im BGB seit dem 01.01.2018 neu geregelt wurde, sind die entsprechenden Darlegungs- und Nachweiserfordernisse in der Praxis noch nicht etabliert. Der vorliegende Beitrag zeigt bestehende Unklarheiten und schlägt Lösungen vor.
  • Publication
    Open Access
    Steht der Nachweis tatsächlich erforderlicher Kosten im Widerspruch zur Kalkulationsfreiheit? – Eine baubetriebliche Einordnung
    (Technische Universität Berlin, 2025-07-22)
    Bei der Realisierung von Bauprojekten werden Bauleistungen selten in vollem Umfang genauso ausgeführt, wie sie ursprünglich geplant, ausgeschrieben und gar vertraglich vereinbart wurden. Folglich ist die Abwicklung von Bauverträgen gekennzeichnet durch Leistungsmodifikationen (und Leistungsstörungen) wie auch die Durchsetzung von Gestaltungs- bzw. Eingriffsrechten der Vertragspartner – besonders durch den Auftraggeber (AG). Hieraus resultierende Auswirkungen auf die Kosten etwaig betroffener Bauleistungen veranlassen den Auftragnehmer (AN) regel-mäßig zu Nachtragsforderungen. Die konsensuale Herbeiführung einer Vergütung für geänderte und/oder zusätzliche Leistungen kann durchaus langwierig und von hohem Konfliktpotential gekennzeichnet sein. Seit Inkrafttreten des Gesetztes zur Reform des „neuen“ Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 hat sich dieser Umstand nicht zwingend verbessert. Vielmehr wurde durch § 650c BGB die Berechnungsmethodik für Mehrvergütungsansprüche grundlegend verändert. Resultierend aus einem uneinheitlichen Begriffsverständnis von „tatsächlich erforderlichen Kosten“ und „angemessenen Zuschlägen“ sehen sich die Vertragsparteien mit vermeintlich ausufernden (An-)Forderungen zur Nachtragsvergütung und -dokumentation konfrontiert. Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus baubetrieblicher Sicht spannende Fragestellungen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und die derzeit noch wenigen Vorgaben in der Rechtsprechung zum Umgang mit tatsächlich erforderlichen Kosten. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob den hieraus abzuleitenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen überhaupt in praktikabler bzw. zumutbarer Weise nachgekommen werden kann.